Mit dem Fund der verendeten Schwäne auf der Insel Rügen ist das eingetreten, was viele seit langem befürchtet haben: Die Vogelgrippe hat Deutschland erreicht. Besorgniserregend dürfte dabei die Tatsache sein, dass neben den Schwänen auch ein Habicht verendete, da es sich hierbei nicht um einen Zugvogel handelt.
Dennoch darf derzeit nicht in Panik verfallen werden. Zum einen sind bisher Nutztiere nicht befallen, zum anderen ist eine Mutation des Virus, die erst zu einer sogenannten Pandemie führen könnte, nicht bekannt. Gewisse Vorsichtsmaßnahmen können dennoch nicht schaden:
- Sprechen Sie vor allem mit Kindern über die Problematik. Machen Sie ihnen klar, dass sie vor allem keine Vögel anfassen sollten.
- Das gilt auch für Sie: Vermeiden Sie den Kontakt mit Vögeln, insbesondere mit verendeten oder sichtbar kranken Geflügel. Sollten Sie einen sichtbar kranken oder gar verendeten Vogel entdecken, informieren Sie umgehend die zuständigen Behörden, z. B. den Kreis Plön oder die nächste Polizeidienststelle. Verhindern Sie, dass andere Tiere mit dem Kadaver in Berührung kommen, indem Sie beispielsweise einen großen Plastikeimer über den Kadaver stülpen. Insbesondere Rabenvögel könnten ansonsten schnell angezogen werden.
- Führen Sie Ihren Hund grundsätzlich an der Leine. Sie wissen nicht, ob Ihr Hund nicht beim Auslauf auf einen Kadaver trifft.
- Katzen sollten die Wohnung aus demselben Grund nicht verlassen dürfen.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Kot von Vögeln. In Kürze beginnt die Brutzeit und viele beherbergen brütende Vögel in ihren Gärten oder an Gebäuden. Vögel sind reinliche Tiere und verrichten Ihr Geschäft so, dass es außerhalb des Nestes landet. Es kann sinnvoll sein, den Bereich unterhalb eines Nestes einzuzäunen, damit Kinder und Haustiere im Garten nicht mit dem Kot in Berührung kommen.
Wenn Sie einen toten Vogel finden sollten, wenden Sie sich an das Amt , die als Meldestelle fungieren. Wenn möglich, decken Sie den Kadaver ab, z. B. mit Erde, damit andere Vögel nicht mit diesem in Berührung kommen können.
Die Gefahr für den Menschen ist geringer als die tägliche Autofahrt zum Arbeitsplatz. Und einfache Vorsichtsmaßnahmen erhöhen die Sicherheit jedes einzelnen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen sind derzeit 170 Menschen an diesem Grippeerreger erkrankt und 90 von ihnen gestorben - bisher ausschließlich in Asien.
Für den Bereich des Gutes Lehmkuhlen gilt: Besitzer von Hunden aus der Gemeinde Lehmkuhlen dürfen diesen ausschließlich angeleihnt ausführen, soweit sie die Liegenschaften des Gutes betreten. Für alle anderen Bürger gilt, dass sie ihren Hund nicht mehr ausführen dürfen, soweit es die Liegenschaften des Gutes betrifft. Eine Zuwiderhandlung wird als Hausfriedensbruch angesehen und verfolgt.
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| VogelgrippeWelt.png | 170.16 KB |
| gefluegelpest-schutzverordnung.pdf | 15.43 KB |