Am 7. April wurde bei einem in Schlesen (Kreis Plön) verendeten Mäusebussard der auch für den Menschen gefährliche Erreger der Geflügelpest H5N1 nachgewiesen. Damit befindet sich das Gebiet der Gemeinde Lehmkuhlen mit Ausnahme der Ortschaft Trent innerhalb des Beobachtungsbezirks.
Der Beobachtungsbezirk wurde von der Kreisverwaltung für die Dauer von 30 Tagen eingerichtet. Folgende Maßnahmen bzw. Vorgaben sind einzuhalten:
- Innerhalb von 15 Tagen, also bis einschließlich zum 23. April, dürfen keine Vögel das Beobachtungsgebiet verlassen. Betroffen hiervon sind vor allem Betreiber von Geflügelzuchten, aber auch Besitzer von Brieftauben oder anderen Vögeln, die als Haustiere gehalten werden.
- Der Transport derartiger Tiere oder ihrer Eier darf innerhalb von 30 Tagen, also bis einschließlich zum 7. Mai, nur mit der Genehmigung der Veterinäraufsicht des Kreises erfolgen.
- Weiterhin muss jeder, der Geflügel hält, dieses unmittelbar dem Veterinäramt des Kreises gegenüber erklären.
- Hunde sind anzuleihnen, Katzen dürfen das Haus nicht verlassen.
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu €25.000 rechnen. Wie es aber in einem Rechtsstaat üblich ist, kann von Betroffenen binnen Monatsfrist Widerspruch gegen die Verordnung eingelegt werden, wobei der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Update
Am 25. April wurde auf dem Campingplatz Ruhleben in Bösdorf bei einer Graugans der Verdacht auf Geflügelpest festgestellt. Nach mehreren Fällen, bei denen Raubvögel betroffen waren, ist dies nun wieder ein Fall, bei dem ein gänseartiger Vogel betroffen ist.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Karte Sperr- und Beobachtungsbezirk Schlesen | 1.71 MB |
| Allgemeinverfügung Schlesen | 80.74 KB |
| Allgemeinverfügung Schlesen - Anlage Eins | 37.22 KB |
| Allgemeinverfügung Schlesen - Anlage Zwei | 38.42 KB |
| Karte Sperrbezirk Ruhleben (Bösdorf) | 1.85 MB |